Vogelschutzgebiete in Deutschland

In Deutschland gibt es 742 in ausgewiesene EU-Vogelschutzgebiete (SPAs). Sie dienen dem Schutz der besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie und der regelmäßigen Zugvogelarten. Land-, Wasser- oder Forstwirtschaft werden in vielen Gebieten jedoch so betrieben, dass es vielen Vögeln schadet. Der NABU setzt sich dafür ein, dass die Europäische Kommission von Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eine qualitativ hochwertige und zielführende Umsetzung von Natura 2000 einfordert. Um dies zu erreichen, benötigen wir umfassende Einblicke in Zustand, Gefährdungen und Management der EU-Vogelschutzgebiete. Ein Netzwerk von Betreuern soll uns wertvolle Informationen dafür liefern.

Vogelschutzgebiet finden

Kein NABU-Netz-Mitglied?

Die Liste der NABU SPAs kann öffentlich eingesehen werden, es ist weder eine NABU Mitgliedschaft noch eine NABU-Netz Mitgliedschaft notwendig. Um Schutzgebiete betreuen zu können, oder auch um Co-Betreuer zu werden, müssen Sie jedoch einen kostenlosen NABU-Netz Account erstellen, was auch ohne NABU Mitgliedschaft möglich ist. Mehr Informationen zu NABU SPAs finden Sie auch auf der NABU.de Landingpage.

Haben Sie Interesse an der ehrenamtlichen Betreuung des Gebiets? Dann bewerben Sie sich beim NABU. Teilen Sie uns per E-Mail mit, was der Grund für Ihr Interesse an dem Gebiet ist. Kennen Sie Schutzaktivitäten in dem SPA des NABU oder anderer oder haben Sie selbst mit dem Schutz des Gebietes zu tun gehabt? Sind Sie regelmäßig in dem Gebiet unterwegs? Kennen Sie die wertgebenden Vogelarten für das SPA? Bestehen Kontakte zu zuständigen Behörden?

Vögel suchen Schutz

  • Haben Sie Interesse an der ehrenamtlichen Betreuung eines Vogelschutzgebiets?
  • Sie haben weniger Zeit und möchten trotzdem helfen? Dann können Sie Co-Betreuer*in werden.
  • Senden Sie unverbindlich eine Anfrage:

Jedes Bundesland hat für die darin befindlichen EU-Vogelschutzgebiete wertgebende Vogelarten (Zielarten) definiert, nach denen sich die Schutzbemühungen ausrichten. Die Artenliste beinhaltet die wertgebenden Vogelarten aus Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie für die damalige Ausweisung eines SPA und eine Auswahl von Zugvogelarten, die von den EU-Mitgliedsstaaten für SPAs klassifiziert wurden. In Abstimmung mit den Ländervertretungen sind für Deutschland zusätzlich die Zugvogel- und Rastvogelarten wertgebend, die in der Roten Liste mit der Gefährdungskategorie 0, 1, 2 oder 3 eingestuft sind.

Es gibt ein verpflichtendes Monitoring von SPAs, das den Naturschutzverwaltungen der Bundesländer unterliegt. Alle sechs Jahre wird in Form des nationalen Vogelschutzberichts der Zustand zu den SPAs in Deutschland an die EU übermittelt. In den meisten Bundesländern werden Bestandszahlen der geschützten Vogelarten für diesen Zweck erhoben. Diese und weitere leider nicht einheitlichen Informationen werden für den nationalen Bericht zusammengefasst. Sie stehen daher nicht in Konkurrenz mit den über dieses Betreuungsprogramm ermittelten qualitativen Bewertungen für Einzelgebiete, sondern sollen dafür vielmehr die Grundlage darstellen. Doppelarbeit soll u. a. vermieden werden, in dem bei dem NABU-Programm keine Bestandszahlen berichtet werden.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es mit Biologischen- oder Ökologischen Stationen ein staatlich gefördertes und meist verbandlich getragenes Netz von Einrichtungen. Dort erfolgt ein häufigeres SPA-Monitoring, das über die Mindestanforderungen der staatlichen Berichtspflicht hinausgeht. Außerdem planen sie Maßnahmen und setzen sie um, stimmen Bewirtschaftungen ab, machen Öffentlichkeitsarbeit und beraten die Behörden. Deshalb ist vor allem dort eine frühzeitige Abstimmung beidseitiger Aktivitäten sinnvoll und notwendig.

  • Wenn Sie ein Vogelschutzgebiet betreuen oder co-betreuen, sind Sie idealerweise viermal im Jahr unterwegs. Sie beobachten und dokumentieren negative oder positive Veränderungen in den verschiedenen Lebensräumen des SPA oder in einem Teilgebiet.
  • Ihre Betreuung kann aber ebenso die Arbeit mit bereits veröffentlichten Daten, Ergebnissen eigener Kartierungsarbeiten aus einem mehrjährigen Engagement, Fachveröffentlichungen, Informationen aus Kontakten mit offiziellen Stellen und Online-Meldedatenbanken umfassen.
  • Es ist nicht vorgesehen, dass Sie extra für das Betreuungsprogramm Vögel kartieren oder Vogelbestände selber erfassen. Es gibt neben den oben genannten Quellen offiziell erhobene Vogelbestandsdaten der Vogelschutzwarten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
  • Einmal im Jahr erstellen Sie als Betreuer*in über eine eigens programmierte Online-Eingabemaske hier im NABU-Netz einen Bericht zum Zustand, zu Gefährdungen und zu Naturschutzmaßnahmen (Management) im jeweiligen Gebiet und senden ihn an den NABU.
  • Wenn Sie als Co-Betreuer*in Beobachtungen machen oder Informationen sammeln, können Sie diese der hauptbetreuenden Person über eine Online-Notiz zur Verfügung stellen, die dann für den Bericht berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie mit den geschützten Vogelarten und ihren Lebensräumen in dem Vogelschutzgebiet vertraut sind und diese Ihnen am Herzen liegen, sind die Hauptvoraussetzungen schon einmal erfüllt.
  • Sie müssen kein NABU-Mitglied sein.
  • Falls Sie im jeweiligen SPA bereits hauptberuflich oder ehrenamtlich involviert sind, profitiert der NABU davon - ob im Rahmen von offiziellen Monitorings, als Schutzgebietsbetreuer in anderer Trägerschaft oder bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen.
  • Hilfreich ist aber auch, wenn Sie in Kontakt mit Experten und zuständigen Behörden vor Ort stehen und mit deren Informationen arbeiten möchten.
  • Gerade bei großen SPAs können Sie Ihre Teilkenntnisse als Co-Betreuer*in einbringen, z. B. wenn Sie regelmäßig in einem bestimmten Bereich sind und dort Veränderungen registrieren. Deshalb ist eine Voraussetzung auch, dass Betreuer*innen im Team zusammenarbeiten wollen.
  • Ihr zeitliches Engagement können und wollen wir nicht festlegen. Viele Gebiete sind eher klein, viele aber sehr groß, auch ein Grund warum Co-Betreuer*innen wichtig sind.
  • Die Erstellung des Berichts ist einmal pro Jahr gewünscht. Bei artenreichen oder stärker beanspruchten SPAs kann dies beim ersten Mal durchaus länger dauern. Ein Bericht kann aber zwischengespeichert und jederzeit weiterbearbeitet werden.
  • Einzelne Bereiche der SPAs sind gleichzeitig NSG oder Teil eines anderen Schutzgebiets. Demnach müssen Sie die damit verbundenen Schutzvorschriften wie Betretungsverbote beachten. Im Rahmen des NABU-Betreuungsprogramms werden keine Betretungs- oder Befahrungsgenehmigungen ausgestellt. Zuständig wäre dafür die Untere Naturschutzbehörde.
  • Im SPA sollte die bisherige Akzeptanz des Naturschutzes bei den Landnutzer*innen nicht gefährdet werden. Deshalb muss Flächeneigentum respektiert werden.
  • Das öffentliche Auftreten und die Aktivitäten im Namen des NABU müssen satzungskonform sein.
  • Die Informationen für den Bericht und auch die Hinweise der Co-Betreuer*innen müssen tatsachenbasiert sein und auf zuverlässigen Quellen beruhen. Bevor ein Bericht an den NABU übermittelt wird, können Berichtsentwürfe innerhalb der Gruppe geteilt und kommentiert werden.
  • Gerade am Anfang werden wir die offizielle Stelle für das jeweilige Vogelschutzgebiet hinzuziehen um ggf. missinterpretierte Beobachtungen oder nicht ausreichend belegte Bewertungen zu verifizieren.
  • Über den online erstellten Bericht können wir die enthaltenen Informationen aus der dahinterliegenden Datenbank je nach Bedarf und Fragestellung auswerten. Landes- und bundesweite Analysen zum Zustand der SPAs sind geplant.
  • Zusammengefasste themenspezifische Auswertungen verwenden wir um Defizite in den SPAs aufzuzeigen und Verbesserungen von Landes- oder Bundesregierung und der EU-Kommission einzufordern.
  • Sie werden vom Ornithologie-Team der NABU-Bundesgeschäftsstelle unterstützt.
  • Sie können auf der Seite des von Ihnen betreuten Gebiets Fachinformationen nutzen, die dort zur Verfügung gestellt werden.
  • In der NABU-Netz-Gruppe „NABU-Betreuung Vogelschutzgebiete“ können Sie einfach Fragen an andere Betreuer*innen stellen.
  • Ab 2021 können Sie auch das Schulungsangebot vom NABU-Bildungswerk nutzen.
Für Betreuer*innen und Co-Betreuer*innen

Hier geht es zum geschlossenen Bereich für Ihr betreutes SPA. Dort finden Sie die Berichtsfunktion und die Möglichkeit Notizen zum Gebiet zu lesen.

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Graugänse - Foto: NABU/Tom Dove
Interesse?

Ihnen liegt der Erhalt wertvoller Lebensräume und Arten am Herzen? Sie sind mit den Vögeln im Gebiet vertraut? Dann sind Sie genau richtig.

Aktuell nehmen wir keine neuen Bewerbungen entgegen.

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Über das Projekt

Der NABU möchte wissen, wie es in unseren Vogelschutzgebieten aussieht, um Landnutzungskonflikte aufzuzeigen oder auf rechtlichem Wege abzustellen.

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